
Bei einem Stromwechsel zum anderen Anbieter als dem Grundversorger gilt man als Haushaltskunde außerhalb der Grundversorgung. Hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Stromanbieters. Die Stromanbieter versuchen in erster Linie die eigenen Interessen vertraglich abzusichern. Ist die Benachteiligung des Verbrauchers, laut Vertrag, unangemessen, so ist dieser unwirksam.
In erster Linie ist die Vertragslaufzeit zu beachten. Es empfiehlt sich eine Laufzeit, die länger als sechs Monate, jedoch höchstens ein Jahr. Dies ermöglicht dem Verbraucher auf aktuelle Preisentwicklungen zu reagieren und ein erneutes Stromwechsel vollziehen zu können. Aber auch die Kündigungsfristen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Diese sollte nicht mehr als ein Monat betragen, denn bei einem Stromwechsel brauchen die Stromanbieter etwa sechs Wochen, um eine Netzummeldung zu realisieren. Preisbestandteile und der Datum des Lieferbegins sollten nach Möglichkeit festgelegt sein. Meist setzen die Stromversorger kein genaues Datum für den Liefertermin, da sich die Stromanbieter wegen des Datenaustauschs zwischen dem alten und dem neuen Stromanbieter nicht festlegen wollen. Jedoch sollte die Stromlieferung innerhalb einer vorgegebenen Frist erfolgen. In der Regel übernimmt der neue Stromversorger beim Stromwechsel die Kündigung des alten Vertrages. Wichtig ist, dass die Kündigung des alten Vertrages nur dann vollzogen wird, wenn alle Fragen beim neuen Stromlieferanten geklärt sind.
Auch wenn der neue Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat, so bedeutet das nicht, dass die Stromversorgung eingestellt wird. Sollte die Stromversorgung durch das insolvente Unternehmen doch eingestellt werden, so tritt meist die Grundversorgung vor Ort in Kraft. Diese ist jedoch teurer, daher sollte baldmöglichst Stromwechsel durchgeführt werden.
Hier ist zu unterscheiden ob der Stromanbieter für den neuen Wohnort zuständig ist. Ist es der Fall, so muss diesem nur die neue Wohnadresse mitgeteilt werden. Möchte man jedoch einen Stromwechsel aufgrund des Wohnortwechsels durchführen, so kann der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
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